Wertsicherung von Tarifen.
Bei Verträgen mit wiederkehrenden Geldzahlungen ist eine Wertsicherungsregelung zum Ausgleich der Inflationsentwicklung allgemein üblich. Wir möchten Ihnen hier erklären, wie die damit verbundene Tarifanpassung bei uns berechnet wird und an welche Grundlagen wir uns dabei halten.
Grundgebühr berechnen
Generelle Zahlen: Verbraucherpreisindex und Schwellenwert.
Tarife werden, sofern nicht vertraglich anders vereinbart, einmal jährlich indexiert (auch Wertsicherung genannt). Was bedeutet das? Jeweils im Februar veröffentlicht die Statistik Austria den Verbraucherpreisindex (VPI). Dieser gibt an, wie sich das allgemeine Preisniveau des Vorjahrs im Vergleich zu den Jahren davor verändert hat. Der VPI wird von uns als Basis für die Tarifindexierung herangezogen.
Um unseren Kund:innen möglichst eine jährliche Preisanpassung zu ersparen, haben wir dafür einen Schwellenwert von 3 % festgelegt. Verändert sich der VPI um weniger als 3% gegenüber dessen Vorjahreswert, so bleibt der Tarif unverändert. Ist er höher als 3 %, so wird der Tarif (also die monatliche Grundgebühr) entsprechend angehoben.
Die Errechnung der Höhe einer Tarifanpassung ist von folgenden Faktoren abhängig:
- Aktueller VPI der Statistik Austria. Bei Drei ziehen wir den VPI 2010 heran. Details zum VPI 2010 finden Sie in den FAQ.
- Lag die VPI-Entwicklung im Vorjahr unter 3 % (keine Tarifanhebung), so wird im Folgejahr dieser VPI zum aktuellen VPI dazugerechnet.
- Haben Sie erst nach Jahresbeginn Ihren Tarif angemeldet oder einen Tarifwechsel gemacht, findet in diesem Frühjahr keine Wertsicherung statt.
Die Tarifanpassung, also die Indexierung bzw. Wertsicherung eines Tarifs (Grundgebühr), findet im April statt. Kosten für Zusatzpakete oder andere Leistungen werden nicht angeglichen und bleiben unverändert.
Ihre neue Grundgebühr.
Hier können Sie die neue Grundgebühr Ihres Tarifs ermitteln.
1. Tarifnamen laut Drei Rechnung eintragen.
2. In der Tarifauswahl erscheint in Klammer automatisch ein mögliches Jahr der Tarif-Aktivierung. Bitte überschreiben Sie dieses gegebenenfalls mit dem Jahr der tatsächlichen Aktivierung Ihres aktuellen Tarifs: (In der Regel ist das der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, bei späterem Wechsel auf einen anderen Tarif ist es immer das Jahr des letzten Tarifwechsels).
Grundgebühr
Grundgebühr
Grundgebühr um
Frequently Asked Questions (FAQ).
Die fixen monatlichen Entgelte sind, sofern nicht anders vereinbart, an die allgemeine Preisentwicklung in Österreich gebunden und werden einmal im Jahr indexiert. Das bedeutet, dass bei allen Verträgen, die eine Indexierung in den jeweiligen AGB enthalten, im Frühjahr die Grundgebühr an den Verbraucherpreisindex (VPI 2010) angepasst wird. Kosten für Zusatzpakete oder andere Leistungen werden nicht angepasst und bleiben unverändert.
Grundsätzlich gilt: Erst, wenn ein oder mehrere aufeinanderfolgende Jahres-VPI den Schwellenwert von 3 % überschreiten, erfolgt eine Anpassung der Grundgebühr in entsprechender Höhe. Ob und in welcher Höhe ein Tarif in einem Jahr wertgesichert wird, hängt schlussendlich vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bzw. des letzten Tarifwechsels ab.
Als Telekommunikations-Unternehmen, welches ein eigenes Mobilfunknetz betreibt, tragen wir hohe Kosten für den Ausbau, die Erhaltung sowie das Betreiben unserer Funkanlagen. Nur durch diese laufenden Investitionen können wir sicherstellen, dass sich unsere Kunden auf ein modernes Netz und erstklassige Produkte und Services verlassen können. Würden die monatlichen Entgelte im Falle einer Inflation nicht erhöht werden, würden die durch die Inflation stark steigenden Kosten irgendwann unsere Einnahmen, deren Höhe fix in den Verträgen mit unseren Kunden vereinbart ist, übersteigen.
Sinken die Verbraucherpreise gegenüber dem Vorjahr in einem hohen Ausmaß, werden die Entgelte für Telefonie und Internet für unsere Kunden auch im Ausmaß der Deflation gesenkt.
Am 1. April 2024 wird die Grundgebühr aller Tarife erhöht, die eine Indexierung beinhalten und vor dem 1. Januar 2024 angemeldet wurden.
Die Indexanpassung für das Jahr 2024 beträgt rund 7,86 %.
Diese bezieht sich selbstverständlich nur auf die Grundgebühr Ihres Tarifs. Kosten für Pakete und andere Leistungen bleiben unverändert.
Der VPI bezieht sich auf jenes Jahr, in dem der Warenkorb, der dem VPI zugrunde liegt, angepasst wurde. Dies geschieht alle 5 Jahre (2010, 2015, 2020 etc.). Bei Drei ziehen wir den VPI 2010 heran, da dieser bei Einführung der Indexierung die aktuelle Basis dargestellt hat.
Nein, die jährliche Feststellung, ob der Schwellenwert über- oder unterschritten wurde, wirkt sich nur auf die künftige monatliche Grundgebühr aus.
Wenn Sie auf einen unserer aktuellen Tarife wechseln, bezahlen Sie die Höhe der aktuell ausgewiesenen Grundgebühr (www.drei.at/tarife). Die Erhöhung Ihrer Grundgebühr ist damit hinfällig.
Wertanpassungsklauseln sind bei vertraglichen Vereinbarungen über wiederkehrende Geldleistungen allgemein üblich und beispielsweise häufig in Miet- oder Versicherungsverträgen zu finden.
Nein, wir passen die Grundgebühr nur bei Tarifen an, die eine Indexierung in den jeweiligen AGB enthalten. Sie ist ein Vertragsbestandteil, weshalb es bei einer Erhöhung der monatlichen Grundgebühr kein außerordentliches Kündigungsrecht gibt.
Die Indexierung (also die Wertsicherung) von Tarifen ist in unseren AGB vereinbart und ist damit für jede Neuanmeldung anwendbar, sofern in den jeweiligen Tarifbestimmungen nicht explizit eine andere Vereinbarung getroffen wird.
Zu Beginn jedes Kalenderjahres wird der österreichische Verbraucherpreisindex (VPI 2010) des Vorjahres von der Statistik Austria veröffentlicht. Steigt oder fällt dieser im Vergleich zum Vorjahreswert um mehr als 3 %, wird ihre Grundgebühr entsprechend angepasst. Liegen die Schwankungen des VPI unterhalb des Schwellenwerts von 3%, wird die Grundgebühr in diesem Jahr nicht angepasst. Wird im Folgejahr oder in den Folgejahren hingegen eine Schwankung von in Summe 3% oder mehr erreicht, erfolgt eine Wertsicherung in entsprechender Höhe.
Schließen Sie einen Tarif mit Indexierung (Wertsicherung) ab, werden die fixen monatlichen Entgelte (Grundgebühr und Mindestumsatz) einmal jährlich im April erhöht oder gesenkt, sofern der Verbraucherpreisindex (VPI 2010) um mehr als 3% gegenüber dem Vorjahreswert bzw. den Vorjahreswerten schwankt. Die Grundgebühr, die sich aus einer Anpassung ergibt, gilt als Basis für etwaige zukünftige Indexierungen.