Wertsicherung von Tarifen.

Bei Verträgen mit wiederkehrenden Geldzahlungen ist eine Wertsicherungsregelung zum Ausgleich der Inflationsentwicklung allgemein üblich. Wir möchten Ihnen hier erklären, wie die damit verbundene Tarifanpassung bei uns berechnet wird und an welche Grundlagen wir uns dabei halten.

Grundgebühr berechnen

Generelle Zahlen: Verbraucherpreisindex und Schwellenwert.

Tarife werden, sofern nicht vertraglich anders vereinbart, einmal jährlich indexiert (auch Wertsicherung genannt). Was bedeutet das? Jeweils im Februar veröffentlicht die Statistik Austria den Verbraucherpreisindex (VPI). Dieser gibt an, wie sich das allgemeine Preisniveau des Vorjahrs im Vergleich zu den Jahren davor verändert hat. Der VPI wird von uns als Basis für die Tarifindexierung herangezogen.

Um unseren Kund:innen möglichst eine jährliche Preisanpassung zu ersparen, haben wir dafür einen Schwellenwert von 3 % festgelegt. Verändert sich der VPI um weniger als 3% gegenüber dessen Vorjahreswert, so bleibt der Tarif unverändert. Ist er höher als 3 %, so wird der Tarif (also die monatliche Grundgebühr) entsprechend angehoben.

Die Errechnung der Höhe einer Tarifanpassung ist von folgenden Faktoren abhängig:

  • Aktueller VPI der Statistik Austria. Bei Drei ziehen wir den VPI 2010 heran. Details zum VPI 2010 finden Sie in den FAQ.
  • Lag die VPI-Entwicklung im Vorjahr unter 3 % (keine Tarifanhebung), so wird im Folgejahr dieser VPI zum aktuellen VPI dazugerechnet.
  • Haben Sie erst nach Jahresbeginn Ihren Tarif angemeldet oder einen Tarifwechsel gemacht, findet in diesem Frühjahr keine Wertsicherung statt.

Die Tarifanpassung, also die Indexierung bzw. Wertsicherung eines Tarifs (Grundgebühr), findet im April statt. Kosten für Zusatzpakete oder andere Leistungen werden nicht angeglichen und bleiben unverändert.

Ihre neue Grundgebühr.

Hier können Sie die neue Grundgebühr Ihres Tarifs ermitteln.

1. Tarifnamen laut Drei Rechnung eintragen.

2. In der Tarifauswahl erscheint in Klammer automatisch ein mögliches Jahr der Tarif-Aktivierung. Bitte überschreiben Sie dieses gegebenenfalls mit dem Jahr der tatsächlichen Aktivierung Ihres aktuellen Tarifs: (In der Regel ist das der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, bei späterem Wechsel auf einen anderen Tarif ist es immer das Jahr des letzten Tarifwechsels).

Ihre alte
Grundgebühr
bis 31.03.2024
Ihre neue
Grundgebühr
ab 01.04.2024
Wertanpassung der
Grundgebühr um
ab 01.04.2024

Frequently Asked Questions (FAQ).