Registrierungspflicht für Wertkarten Kunden.
Seit 1.1.2019 gilt in Österreich die gesetzliche Registrierungspflicht. Vorgeschrieben ist die Erfassung der Stammdaten (Vorname, Nachname und Geburtsdatum): für Neukunden bei Aktivierung, für bestehende Kunden um Guthaben aufzuladen.