Was ist die Urheberrechtsabgabe?


Vom österreichischen Gesetzgeber wurde eine Abgabenpflicht auf Speichermedien festgelegt. Für einige unserer Produkte, wie z.B. Smartphones, muss daher seit 1. Oktober 2015 die Urheberrechtsabgabe (URA) bezahlt werden. Drei ist verpflichtet, diese Abgabe an die österreichischen Verwertungsgesellschaften abzuführen. Diese verteilen die eingehobenen Abgaben an die Kunstschaffenden.

Anstatt wie bisher die Urheberrechtstabgabe in unseren Gesamtpreis von Geräten einzuberechnen, wird diese Gebühr seit 9. Juli 2020 transparent und gesondert verrechnet. Sie wird ausschließlich dann fällig, wenn ein mobiles Gerät mit internem Speicher bei uns bezogen wird. Die Abgabe von 3 € pro Gerät (bzw. 2,5 € exkl. USt.) wird einmalig mit der nächsten monatlichen Rechnung eingehoben.

Sie verwenden Ihr Smartphone nicht für Vervielfältigungen von urheberrechtlich relevanten Material zum privaten Gebrauch? Dann haben Sie die Möglichkeit die Urheberrechtsabgabe bei AKM austromachana zurückzufordern. Nähere Infos finden Sie auf dieser Seite:
https://www.akm.at/service/speichermedienverguetung/