Faire Nutzung für Alle.

Die Nutzung Ihres Tarifs in allen Ländern der EU* gilt für Urlaubs- und Geschäftsreisen. Sie ist nicht für eine überwiegende Nutzung in einem anderen EU-Land gedacht. Also eine SIM-Karte bei Drei kaufen um dann hauptsächlich in Deutschland, Italien oder einem anderen EU-Land günstig zu surfen oder telefonieren, das ist nicht der Sinn der Sache.

Nachweis der vorwiegenden Nutzung in Österreich.

Zur Erbringung des Nachweises einer vorwiegenden Nutzung unserer Dienste in Österreich können wir von unseren Kunden die Vorlage von entsprechenden Dokumenten verlangen.


Folgende Dokumente können z.B. verlangt werden, um den Nachweis einer vorwiegenden Nutzung in Österreich zu erbringen:

  • ein Meldezettel,
  • der Nachweis einer nicht nur vorrübergehenden Beschäftigung in Österreich,
  • für Unternehmer der Nachweis über vertragliche Beziehungen mit österreichischen Unternehmen, die einen regelmäßigen Aufenthalt in Österreich erfordern,
  • ein Studien- bzw. Ausbildungsnachweis in Österreich, oder
  • Dokumente im Zusammenhang mit Arbeitnehmerentsendung bzw. Pensionsbezug in Österreich.
  • Sind Sie bereits Kunde von Drei und wir haben keinen derartigen Nachweis (z.B. Wertkartenkunde), so können wir Sie bei hoher Nutzung mobiler Dienste in der EU* zu dessen nachträglicher Vorlage auffordern. Dafür haben Sie dann aber zwei Wochen Zeit. Wird der Nachweis nicht innerhalb eines Monats vorgelegt, so werden zusätzliche Entgelte pro Minute, SMS, MMS und auch MB verrechnet.

Aber auch mit Meldezettel oder einem anderen Nachweis gilt, dass die EU-Reisefreiheit für Reisen und nicht für einen hauptsächlichen Gebrauch im EU-Ausland gedacht ist.

Überwiegende Nutzung außerhalb von Österreich.

Wird ein Tarif während eines Zeitraums von 4 Monaten überwiegend in der EU (außerhalb Österreichs) bzw. in Liechtenstein, Island und Norwegen genutzt, so informieren wir den Kunden darüber und warnen vor Zusatzkosten, sollte sich das Nutzungsverhalten nicht ändern. Und was bedeutet diese überwiegende Nutzung im Detail? Die liegt vor, wenn sowohl mehr als 50% der genutzten Einheiten (SMS, Minuten, Daten) außerhalb von Österreich verbraucht wurden und der Kunde auch mehr als 50% in Mobilfunknetzen außerhalb von Österreich eingebucht war.

Loggt sich der Kunde innerhalb von 14 Tagen ab dieser Warnung für mindestens 7 Tage wieder in Österreich ein bzw. nutzt mehr als die Hälfte des verbrauchten Volumens in dieser Zeit innerhalb von Österreich, so gilt das Nutzungsverhalten als geändert. Geschieht dies nicht, so werden zusätzliche Entgelte pro Minute, SMS, MMS und auch MB verrechnet. Die Höhe dieser zusätzlichen Entgelte ist fix geregelt. Der Aufschlag beträgt 0,00182 €/MB bzw. MMS und 0,0264 €/Min für aktive Gespräche bzw. 0,0024 €/min für passive Gespräche sowie 0,0048 € pro SMS

Natürlich gibt es auch wieder einen Weg zurück. Denn der Kunde wird den Aufschlag wieder los, sobald die Nutzung wieder überwiegend in Österreich stattfindet bzw die missbräuchliche Nutzung eingestellt wird (Beobachtungszeitraum bleiben laufend 4 Monate).