Habe ich eine neue Vertragsbindung, wenn ich auf ein neues Handyfreiheit-Gerät wechsle?

Ja. Wenn Sie im Rahmen der Handyfreiheit auf ein neues Gerät umsteigen, endet eine evtl. noch bestehende Bindung und eine neue Mindestvertragsdauer von 24 Monaten startet. Sollten Sie noch Zahlungen aus der vorigen Vertragsbindung haben (z. B. für den Restbetrag des Geräts oder für eine Gebühr bei vorzeitigem Gerätetausch), so laufen diese unverändert weiter.

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