Wertsicherung von Tarifen.

Bei Verträgen mit wiederkehrenden Geldzahlungen ist eine Wertsicherungsregelung zum Ausgleich der Inflationsentwicklung allgemein üblich. Wir möchten Ihnen hier erklären, wie die damit verbundene Tarifanpassung bei uns berechnet wird und an welche Grundlagen wir uns dabei halten.

Grundgebühr berechnen

Generelle Zahlen: Verbraucherpreisindex und Schwellenwert.

Tarife werden, sofern nicht vertraglich anders vereinbart, einmal jährlich indexiert (auch Wertsicherung genannt). Was bedeutet das? Der Verbraucherpreisindex (VPI), den die Statistik Austria monatlich veröffentlicht, zeigt die allgemeine Preisentwicklung (Inflation und Deflation) in Österreich. Dieser Index wird von uns als Basis für die Tarifindexierung herangezogen.

Um Ihnen im Falle kleiner Inflationsentwicklungen eine Preisanpassung zu ersparen, haben wir einen Schwankungswert vereinbart. Ändert sich der Verbraucherpreisindex um weniger als 1 % oder 3 % (je nach Tarif), bleibt Ihre Grundgebühr gleich. Dies war zuletzt 2024 der Fall, weshalb wir im Jahr 2025 auch keine Grundgebühranpassung vorgenommen haben.

Erst wenn die Preisentwicklung in Österreich diese Grenze überschreitet, wird die Grundgebühr entsprechend angepasst.

Die Errechnung der Höhe einer Tarifanpassung ist von folgenden Faktoren abhängig:

  • Aktueller VPI. Wir nutzen den Verbraucherpreisindex der Statistik Austria. Für aktuelle Tarife gilt der VPI 2020, bei älteren Tarifen teilweise der VPI 2010.
  • Schwankungswert. Lag die VPI-Entwicklung im Vorjahr bzw. in den Vorjahren unterhalb des vereinbarten Schwankungswerts (keine Tarifanhebung), wird diese bei der Berechnung im Folgejahr mit einbezogen.

Die Tarifanpassung, also die Indexierung bzw. Wertsicherung eines Tarifs (Grundgebühr), findet im April statt. Kosten für Zusatzpakete oder andere Leistungen werden nicht angeglichen und bleiben unverändert.

Ihre neue Grundgebühr.

Hier können Sie die neue Grundgebühr Ihres Tarifs ermitteln.

1. Tarifnamen laut Drei Rechnung eintragen.

2. Datum der Tarifaktivierung im Format JJJJ.MM (z.B. 2024.02) eingeben. In der Regel ist das der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, bei späterem Wechsel auf einen anderen Tarif ist es immer der Zeitpunkt des letzten Tarifwechsels.

Ihre alte
Grundgebühr
bis 31.03.2026
Ihre neue
Grundgebühr
ab 01.04.2026
Wertanpassung der
Grundgebühr um
ab 01.04.2026

Hinweis: Die angezeigten Werte werden automatisiert berechnet und sind ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Entgelte laut Ihrer tatsächlichen Rechnung.

Häufige Fragen.