Was ist eine Wertsicherung (Indexierung)?
Die fixen monatlichen Entgelte sind, sofern nicht anders vereinbart, an die allgemeine Preisentwicklung in Österreich gebunden. Das bedeutet: Bei allen Tarifen, die eine Wertsicherung in den jeweiligen AGB enthalten, wird einmal jährlich die Grundgebühr an den Verbraucherpreisindex (VPI) des Vorjahres angepasst. Voraussetzung dafür ist, dass der vereinbarte Schwankungswert (1 % oder 3 %, je nach Tarif) überschritten wird.
2025 fand bei Drei keine Indexierung der Grundgebühren statt, da die VPI-Entwicklung im Vorjahr unterhalb dieser Schwankungswerte lag. Bei der Indexanpassung im April 2026 wird damit nicht nur die VPI-Entwicklung von 2025 berücksichtigt, sondern auch jene von 2024. Auf www.drei.at/wertsicherung haben wir Antworten auf häufige Fragen zur Wertsicherung von Tarifen zusammengefasst. Dort können Sie auch die konkrete Anpassungshöhe Ihrer Tarifgrundgebühr abfragen.