Wie erhalte ich eine NÜV-Information?

Diese fordern Sie entweder selbst bei Ihrem bisherigen Betreiber an oder wir übernehmen diese Beantragung für Sie.

Wenn Sie die Rufnummernmitnahme online beantragen, können Sie uns dort direkt die Vollmacht zur Einholung der NÜV-Information erteilen. Wichtig: Voraussetzung für den Start einer Rufnummernmitnahme ist, dass Sie eine aktive Drei SIM-Karte besitzen.

Alternativ können Sie gerne einen Drei Shop in Ihrer Nähe besuchen.

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