Was ist eine Minderwertentschädigung?

Wenn Sie Ihr Handyfreiheit-Gerät online selbst bewerten und einsenden, wird es anschließend von unserem Recyclingpartner geprüft. Weicht der tatsächliche Zustand deutlich von Ihrer Angabe ab, zum Beispiel bei Brüchen, Wasserschäden oder wenn sich das Gerät nicht einschalten lässt, kann eine Minderwertentschädigung anfallen. Sie werden in diesem Fall per E-Mail über die fällige Gebühr informiert. Wenn Sie Ihr Gerät in einem Drei Shop abgeben, erfolgt die Bewertung direkt vor Ort und es können im Nachhinein keine Minderwertentschädigungen anfallen. Mehr dazu erfahren Sie bei den Fragen „Mein Handyfreiheit-Smartphone ist beschädigt oder defekt – was kann ich tun?“ und „Welchen Zustand muss mein Gerät bei der Rückgabe haben?“.

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