Mein Handyfreiheit-Smartphone ist beschädigt bzw. defekt – was kann ich tun?
Wenn Ihr Handyfreiheit-Smartphone beschädigt oder defekt ist, empfehlen wir, es von einem zertifizierten Servicepartner reparieren zu lassen und dafür ausschließlich Originalersatzteile zu verwenden. Werden bei einer Reparatur keine Originalteile verwendet, gilt das Gerät bei der Rückgabe als beschädigt. In diesem Fall kann eine Minderwertentschädigung anfallen. Mehr dazu erfahren Sie bei der Frage: „Welche Geräte können in der Handyfreiheit nicht zurückgegeben werden?“