Kinderfotos im Internet & das Gesetz in Österreich: Was ist erlaubt?

Kinderfotos im Internet & das Gesetz in Österreich: Was ist erlaubt?

Text: Sarah | 03. Juli 2025 08:09

Ob Weihnachten, Osterfeiertage, Kindergeburtstag oder der gemeinsame Familienurlaub: Fotos von und mit Kindern landen schnell mal im Internet, besonders auf Social Media. Facebook, Instagram und Co werden dabei oft zu digitalen Fotoalben. Doch die Frage ist: Dürfen Erziehungsberechtigte überhaupt Bilder von ihren Kindern im Internet posten? Und welche Gefahren lauern hinter Kinderfotos im Netz? Wir klären auf.

Rechtliche Grundlagen in Österreich: Darf ich Fotos von Kindern im Internet veröffentlichen?

In Österreich schützt das Recht am eigenen Bild jede Person – eben auch Kinder – davor, dass Fotos ohne Zustimmung veröffentlicht werden. Besonders heikel wird es, wenn die Bilder Kinder in intimen oder peinlichen Situationen zeigen. Das Gesetz sagt zu Kinderfotos im Internet klar: Ein Bild darf nicht „bloßstellen“ oder „berechtigte Interessen“ verletzen. Was das genau heißt, entscheiden Gerichte im Einzelfall. Orientierungen bieten dabei etwa Nacktfotos, Bilder am Töpfchen oder von Trotzanfällen mit Babybrei im Gesicht. Denn denken Sie nach: Möchten Sie solche Fotos von sich selbst im Netz finden? Vermutlich nicht.

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) spielt dabei eine große Rolle: Fotos gelten als personenbezogene Daten. Wer sie online veröffentlicht, verbreitet also Daten. Das ist nur erlaubt, wenn ein berechtigtes Interesse besteht und die Person nicht herabsetzend, entwürdigend oder bloßstellend abgebildet wird. Gleichzeitig muss die Privatsphäre der dargestellten Person gewahrt werden und die Veröffentlichung darf keine wirtschaftlichen Zwecke verfolgen. Das bloße Teilen im Familienkreis, beispielsweise innerhalb einer privaten WhatsApp-Gruppe, fällt unter die sogenannte „Haushaltsausnahme“ und ist in Ordnung. Ein öffentlich zugänglicher Instagram-Account jedoch nicht. Zur Info: Hier erfahren Sie noch mehr rund um Technik, Handys und Sicherheit für Kids.

Ebenfalls wichtig zu wissen: Kinder können sogar im Nachhinein verlangen, dass Bilder gelöscht werden – und unter Umständen Schadenersatz fordern. Eltern tragen hier also Verantwortung, nicht nur emotional, sondern auch rechtlich.

Einwilligung und Altersaspekte: Wer muss wann zustimmen?

Bei Kinderfotos im Internet gilt immer: Ohne Einwilligung geht’s nicht. Doch wer darf überhaupt zustimmen? Bei Kindern unter 14 Jahren reicht die Einwilligung der Eltern nicht automatisch. Entscheidend ist, ob das Kind die Folgen einer Veröffentlichung im Netz verstehen kann – also ob das Kind einsichts- und urteilsfähig ist. Diese Fähigkeit entwickelt sich individuell, meist rund um das 14. Lebensjahr. Ab dann kann der Nachwuchs selbst entscheiden, ob ein Foto veröffentlicht werden darf. Liegt die Urteilsfähigkeit noch nicht vor, müssen Eltern selbst abwägen: Wird das Bild dem Kind irgendwann peinlich sein? Könnte es seine Privatsphäre verletzen? In solchen Fällen raten Fachleute zur Zurückhaltung – auch rechtlich. Ebenfalls wichtig: Zustimmungen sollten immer beide Elternteile geben, wenn sie gemeinsam Obsorge tragen.

Kinderfotos in Schulen, Kindergärten und mehr: besondere rechtliche Anforderungen.

Ob bei der Kindergartenfeier, beim Sportturnier, Schulfest oder Tag der offenen Tür: Kinder werden im Bildungs- und Freizeitbereich häufig fotografiert. Doch gerade hier gelten besonders strenge Regeln: Fotos von Kindern dürfen von Schulen, Kindergärten oder bei öffentlichen Veranstaltungen nur veröffentlicht werden, wenn eine ausdrückliche Einwilligung vorliegt. Bei unter 14-Jährigen müssen Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigte zustimmen. Fehlt diese Erlaubnis auch nur für ein Kind auf dem Bild, darf das Foto nicht online erscheinen.

Daneben sind einmalige Einwilligungen bei Schuleintritt üblich. Diese sollten jedoch klar dokumentiert und bei Bedarf widerrufbar sein. Ab der Sekundarstufe II können Schüler:innen in der Regel selbst zustimmen.

Soll Ihr Nachwuchs ein eigenes Handy für die Schule bekommen? Hier erfahren Sie, was Sie zur Anschaffung des ersten Smartphones für Ihr Kind wissen müssen. Außerdem finden Sie in diesem Beitrag alles über die Kindersicherung am Handy.

7 rechtssichere Schritte vor dem Veröffentlichen von Kinderfotos.

Wer achtsam handelt und ein paar einfache Regeln beachtet, kann schöne Momente teilen, ohne die Privatsphäre seines Kindes zu verletzen. Folgende sieben Schritte helfen dabei, rechtlich und moralisch auf der sicheren Seite zu bleiben:

  1. Immer zuerst fragen – auch Kinder: Bevor ein Foto online geht, sollten Sie das Einverständnis aller Abgebildeten einholen. Bei älteren Kindern zählt auch ihre eigene Meinung – viele wissen selbst gut, was sie möchten und was nicht.
  2. Gesichter verstecken oder unkenntlich machen: Fotografieren Sie Ihr Kind lieber von hinten. Muss das Gesicht zu sehen sein, verpixeln Sie es mit einfachen Tools oder Apps oder legen Sie ein Emoji darüber. So bleibt die Anonymität des Nachwuchses gewahrt.
  3. Persönliche Daten weglassen: Kombinieren Sie das Bild nicht mit Namen, Geburtsdatum, Schule oder Wohnort. Die Weitergabe solcher Informationen kann für Ihr Kind gefährlich werden – etwa bei Identitätsmissbrauch oder digitaler Verfolgung.
  4. Keine peinlichen oder intimen Fotos posten: Fragen Sie sich ehrlich: Würden Sie wollen, dass ein solches Bild von Ihnen im Internet kursiert? Entwürdigende Szenen auf der Toilette, in Unterwäsche oder beim Weinen haben online nichts verloren.
  5. Privatsphäre-Einstellungen nutzen: Teilen Sie Kinderfotos nur mit einem ausgewählten Personenkreis. Passen Sie die Sichtbarkeit in Ihren Social-Media-Accounts an, indem Sie nötige Jugendschutz-Einstellungen vornehmen. Posten Sie auch keine öffentlich zugänglichen Fotos oder Informationen Ihres Kindes.
  6. Löschen, wenn gewünscht – ohne Diskussion: Bittet Sie jemand, ein Bild zu entfernen – sei es Ihr Kind oder eine andere betroffene Person –, sollten Sie diesen Wunsch respektieren. Persönlichkeitsrechte gehen immer vor. Ignorieren kann im schlimmsten Fall rechtliche Folgen haben.
  7. Denken Sie an Ihr Umfeld – wie Verwandte und Freund:innen: Machen Sie Ihr Umfeld darauf aufmerksam, dass keine Fotos Ihres Kindes ohne Einwilligung gepostet oder weitergeleitet werden dürfen. Schutz funktioniert nur gemeinsam.

Was tun, wenn jemand unerlaubt Fotos von meinem Kind postet?

Wird ein Foto Ihres Kindes ohne Ihre Zustimmung online gestellt, sollten Sie rasch und besonnen handeln.

  1. Zuerst: Kontaktieren Sie die Person, die das Bild veröffentlicht hat, und fordern Sie sie zur sofortigen Löschung auf.
  2. Weisen Sie dabei auf das Recht am eigenen Bild hin – auch Kinder haben dieses Schutzrecht und ohne Einwilligung ist eine Veröffentlichung verboten.
  3. Bleibt eine Reaktion aus oder wird das Bild nicht entfernt, können Sie rechtliche Schritte einleiten. Dazu zählt eine formelle Abmahnung oder, bei schwerwiegenden Fällen, eine Klage auf Unterlassung und Schadenersatz. Wichtig: Die Löschung muss vollständig erfolgen – auch aus Caches und Direktlinks, sonst bleibt die Verletzung bestehen.

Sharenting: Risiken und Folgen für Kinder.

Sharenting beschreibt den Trend, bei dem Eltern regelmäßig Fotos und Videos ihrer Kinder in sozialen Netzwerken teilen. Dabei überwiegt oft die Freude über süße oder lustige Momente – die Sichtweise der Kinder bleibt dabei aber häufig unbeachtet. Was auf Erwachsene harmlos oder unterhaltsam wirkt, kann für Kinder beschämend oder verletzend sein – manchmal erst Jahre später. Denn einmal online, bleibt ein Bild oft dauerhaft auffindbar. Übrigens: Kinder selbst zeigen laut Studien ein viel besseres Gespür dafür, welche Fotos sie preisgeben würden – meist deutlich weniger Einblicke als ihre Eltern. Rechtlich gesehen bewegen sich Eltern mit öffentlichen Kinderbildern auf dünnem Eis: Die Persönlichkeitsrechte und das Datenschutzrecht gelten nämlich auch für Minderjährige.

Neben sozialen Folgen wie Mobbing oder digitaler Beschämung drohen noch ernstere Gefahren: Öffentliche Kinderfotos können von Fremden kopiert, bearbeitet oder im schlimmsten Fall von Pädokriminellen missbraucht werden. Besonders heikel sind Nacktbilder oder scheinbar harmlose Alltagsszenen, die in missbräuchliche Kontexte gestellt werden können. Auch Angaben wie Vorname, Schule oder Hobbys können das Risiko von Cyber-Grooming – der gezielten Kontaktaufnahme durch Täter:innen – erhöhen.

Sharenting mag gut gemeint sein. Doch wer die Privatsphäre des eigenen Kindes respektiert, schützt es besser – digital wie im echten Leben. Wenn Sie in diesem Zusammenhang Ihre eigene Handynutzung überdenken möchten, haben wir hier Tipps zur Reduzierung der Bildschirmzeit gesammelt.


Mama, darf ich ein Smartphone? Safe.

Unser gratis* Tarif für 6- bis 11-jährige mit 1.000 Minuten, 1.000 SMS und 10 GB Daten: der perfekte Einstieg in die digitale Welt.

Zum Gratis-Tarif


FAQs.

Ihr Nachwuchs hat ein eigenes Handy? Diese kostenlosen Lern-Apps, hilfreichen Lese-Apps und Anwendungen zum kinderfreundlichen Streamen machen das Kinderhandy zum lehrreichen Begleiter. Hier erfahren Sie außerdem alles über Smartwatches für Kinder und welche SIM-Karte die richtige dafür ist.


Artikel verfasst von Sarah aus dem Drei Redaktionsteam.

Über die Autorin:

Wie viele Kameralinsen sollte mein Handy haben? Was kann das neue Smartphone meiner Lieblingsmarke? Welche Hülle schützt mein Handy am besten? Fragen über Fragen, die unsere Redakteurin gerne beantwortet. Sie stellt regelmäßig die coolsten News aus der Welt der Handys und Gadgets vor. Apropos: Hier finden Sie mehr von Sarahs Artikeln.


Das könnte Sie auch interessieren.