Was ist eine NÜV-Information? Wozu brauche ich diese?

NÜV-Information steht für Nummernübertragungsverordnungs-Information. Sie wird von Ihrem bisherigen Betreiber ausgestellt und beinhaltet jene Informationen, die Drei für die Rufnummernmitnahme benötigt. Sie gibt Ihnen zudem einen Überblick über allenfalls noch anfallende Kosten bei Ihrem alten Betreiber sowie eine mögliche Bindefrist. Die Gültigkeitsdauer der NÜV-Information beträgt 90 Tage. Die Ausstellung der NÜV-Information ist kostenfrei.

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